WEG-Verwaltung
Anfang der achtziger Jahre begannen wir mit der Errichtung und mit dem Verkauf von Eigentumswohnungen; seit dem üben wir auch die Verwaltung nach den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes aus.
Mittlerweile gehören über 50 Eigentümergemeinschaften zu unseren zufriedenen Kunden
Profitieren auch Sie von unseren Leistungen:
Nach dem Wohnungseigentumsgesetz ist die Verwaltung eine vorwiegend kaufmännische Tätigkeit;
Sie nutzen jedoch auch unser technisches Know-how!
In beiden Bereichen - kaufmännisch und auch technisch - sind versierte und erfahrene Fachleute für Sie zuständig; die Sie von A-Z betreuen.
Unser Leistungsumfang beinhaltet u. a. nachstehend aufgeführte Tätigkeiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz, §§ 26-28, der Teilungserklärung Ihrer Gemeinschaft sowie den gefassten Beschlüssen:
- Durchführung der Eigentümerversammlungen und deren Beschlüsse
- Erstellung der Gesamt- und Einzelabrechnungen/-wirtschaftsplänen
- Auftragsvergabe bei laufenden Instandhaltungsmaßnahmen
- Unterstützung bei größeren Instandsetzungs- / Sanierungsmaßnahmen (von der Beschlussfassung bis zur Empfehlung / Beauftragung einer Bauleitung)
- Abschluss von Wartungs- und Versicherungsverträgen nach Beschluss der Eigentümer
- Überwachung der Wohngeldzahlungen
- Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder
- Rechnungskontrolle, Mahnwesen
Konstruktive Zusammenarbeit und Abstimmung mit den von Ihnen gewählten Verwaltungsbeiräten ist für uns selbstverständlich.
Ein detailliertes Angebot erstellen wir nach Besichtigung des Objektes; bitte stimmen Sie hierzu einen Termin ab.