Seit wir Anfang der 80er Jahre unser Portfolio um Eigentumswohnungen erweitert haben, üben wir auch die Verwaltung von diversen Eigentümergemeinschaften aus – mittlerweile über 50 an der Zahl. Dabei profitieren diese nicht nur von der obligatorischen kaufmännischen Verwaltung, sondern auch von unserem technischen Know-how.
Was wir für Sie tun können (nach Wohnungseigentumsgesetz §§ 26-28):
- Durchführung der Eigentümerversammlungen und der gefassten Beschlüsse
- Erstellung der Gesamt- und Einzelabrechnungen sowie der Wirtschaftspläne
- Auftragsvergabe bei laufenden Instandhaltungsmaßnahmen
- Unterstützung bei umfassenden Maßnahmen zur Instandsetzung oder Sanierung von der Beschlussfassung über eine Beratung bis zur Bauleitung
- Abschluss von Wartungs- und Versicherungsverträgen nach Eigentümerbeschluss
- Überwachung von Hausgeldzahlungen
- Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder und Rechnungskontrolle