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Häufige Fragen FAQ Gut zu wissen: Fragen & Antworten

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Was ist eine Mitgliedschaft und wie werde ich Mitglied?

Durch den Erwerb eines Geschäftsanteils werden Sie Mitglied in der Genossenschaft. Die Mitgliedschaft berechtigt, Leistungen der Genossenschaft, also die Anmietung einer Wohnung, in Anspruch zu nehmen.
Die Mitgliedschaft wird persönlich abgeschlossen. Die Beitrittserklärung erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Wie hoch ist der Geschäftsanteil?

Der Geschäftsanteil beträgt 310 €. Diese Höhe wurde von der Vertreterversammlung beschlossen. 
Des Weiteren fällt ein einmaliges Eintrittsgeld in Höhe von 25 € an.

Ich möchte meinen Geschäftsanteil kündigen. Wann bekomme ich mein Geld zurück?

Die Kündigung findet zum Ende eines Geschäftsjahres (Kalenderjahr) statt. 
Sie muss mindestens 3 Monate vorher schriftlich erfolgen. Das bedeutet: Um zum 31.12. eines Jahres aus der Genossenschaft auszuscheiden, muss die Kündigung spätestens am 30.09. vorliegen.
Die Auszahlung des Geschäftsanteils erfolgt im darauffolgenden Jahr nach der ordentlichen Vertreterversammlung (in der Regel Anfang Juli).

Ist es ausnahmsweise möglich, den Geschäftsanteil früher auszuzahlen?

Das ist leider nicht möglich. Eine vorzeitige Auszahlung würde einen Verstoß gegen die Satzung bedeuten.

Ich bin Mitglied, möchte meine Mitgliedschaft aber gern an meinen Enkel übertragen. Wie geht das?

Besuchen Sie uns in der Geschäftsstelle. Wir haben für die Übertragung ein Formular vorbereitet und helfen Ihnen gern beim Ausfüllen.
Über die Übertragung der Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand.

Mein Name, meine Anschrift oder meine Bankverbindung haben sich geändert. Was muss ich tun?

Bitte teilen Sie uns Änderungen zu Ihrer Person unbedingt schriftlich mit. 
So stellen Sie sicher, dass wir Ihre Angaben richtig verstanden haben.

Ist die Wohnungsbewerbung / Wohnungssuche beim Hohenlimburger Bauverein kostenpflichtig?

Nein. Die Wohnungsbewerbung / Wohnungssuche ist für Sie ganz unverbindlich. Wenn wir Ihren Wohnungswunsch erfüllen können, ist lediglich der Erwerb einer Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft erforderlich.
Es fallen dann einmalige Kosten von 310 € für den Geschäftsanteil und 25 € Aufnahmegebühr an. Mit weiteren Gebühren müssen Sie nicht rechnen

Was ist eigentlich ein Wohnberechtigungsschein (WBS)?

Das ist ganz einfach: Mit einem Wohnberechtigungsschein sind Sie dazu berechtigt, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. 
Eine öffentlich geförderte Mietwohnung unterscheidet sich zu einer freifinanzierten Wohnung durch die Höhe des Mietpreises.
Die Miethöhe einer öffentlich geförderten Wohnung ist, im Vergleich zu einer freifinanzierten Wohnung, in der Regel geringer.
Ein Wohnberechtigungsschein kann bei der Stadt Hagen (Amt für Wohnungswesen) beantragt werden.
Die Erteilung durch die Stadt ist von verschiedenen Kriterien, wie Einkommen, Anzahl der Haushaltsangehörigen, Familienstatus usw., abhängig.

Ich habe Hund und Katze. Sind Haustiere in einer Bauvereins-Wohnung erlaubt?

Kleintierhaltung ist grundsätzlich erlaubt.
Dazu zählen z. B. Meerschweinchen, Kaninchen und Fische.
Hunde- und Katzenhaltung muss vom Vermieter genehmigt werden.
Aber keine Sorge! Gemeinsam finden wir eine Lösung.
Bitte sprechen Sie uns an.

Ich möchte meine Wohnung kündigen. Was muss ich beachten?

Die Kündigung der Wohnung muss immer schriftlich erfolgen. 
Das Kündigungsschreiben muss von Ihnen unterschrieben sein und sollte die Wohnungsnummer beinhalten.
In unserer Geschäftsstelle liegen auch Vordrucke bereit, die Sie direkt mit unserer Hilfe ausfüllen können.
Die Kündigungsfrist ist im Mietvertrag vermerkt. In der Regel beträgt sie 3 Monate zum Monatsende.

Was sind Betriebskosten? Wie setzen sie sich zusammen?

Betriebskosten sind Kosten, die dem Eigentümer (Bauverein) durch den Besitz des Grundstückes bzw. des Gebäudes fortlaufend entstehen.
Kosten für Straßenreinigung, Schornsteinfeger, Wasser und Abwasser, Müllabfuhr, Gartenpflege, Sach- und Haftpflichtversicherungen, Winterdienst, Grundsteuer gehören z. B. zu diesen Kosten.
Im Dauernutzungsvertrag können Sie die Einzelheiten hierzu entnehmen.
Betriebskosten sind in der Betriebskostenverordnung gesetzlich geregelt. 
Die Verordnung ist seit dem 01.01.2004 in Kraft.

Ich habe meine Wohnung nur kurz bewohnt. Wieso habe ich eine so hohe Heizkostennachzahlung?

Ihre monatliche Heizkostenvorauszahlung wird auf der Grundlage eines ganzen Jahresverbrauchs berechnet.
Wenn Sie in der kühleren Jahreszeit (Herbst oder Winter) umgezogen sind, deckt die Vorauszahlung nicht den tatsächlichen Verbrauch. Nur wenn Sie Ihre Wohnung ein ganzes Jahr bewohnt haben, gleichen die Vorauszahlungen in den Sommermonaten die Kosten aus.

Ich bin bereits im Mai ausgezogen. Warum bekomme ich meine Abrechnung erst im darauffolgenden Jahr?

Ein Abrechnungszeitraum beinhaltet generell die Zeit vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres.
Damit die Abrechnung erstellt werden kann, müssen die Rechnungen für ein komplettes Jahr vorliegen.
Deshalb kann es passieren, dass Sie fast ein Jahr nach dem Auszug die Abrechnung für Ihre ehemalige Wohnung erhalten. Es werden Ihnen aber nur die anteiligen Kosten für Ihren Nutzungszeitraum berechnet.

Wir möchten Fliesen oder Laminat in der Wohnung verlegen? Ist das erlaubt?

Bitte teilen Sie uns Ihren Wunsch einfach schriftlich mit. Danach erhalten Sie von uns ein Genehmigungsschreiben aus dem hervorgeht, was Sie bei der Verlegung zu beachten haben.
Ein Exemplar dieses Genehmigungsschreiben benötigen wir von Ihnen unterschrieben zurück. Mit Ihrer Unterschrift erkennen Sie die Vorgaben an.

Mir ist mein Schlüssel im Schloss abgebrochen. Was kann ich tun?

Bitte rufen Sie den Schlüsselnotdienst an, der auf dem 24-Std.-Notdienstplan vermerkt ist. Den 24-Std.-Notdienstplan finden Sie auch auf unserer Seite Service / Technik.

Wie kann ich eine Garage oder einen Stellplatz in Wohnungsnähe anmieten?

Die Nachfrage nach Garagen und Stellplätzen in unmittelbarer Wohnungsnähe ist häufig größer als unser Angebot.
Bitte setzen Sie sich mit unserer Mitarbeiterin Diana Minnerop (Tel.-Nr. 0 23 34 / 
95 88 27) in Verbindung oder reichen Sie eine kurze formlose Bewerbung ein. 
Die Vergabe erfolgt nach Eingang der Bewerbung.

Ich möchte eine Reparatur melden. Was muss ich tun?

Wir bieten mit unseren zuverlässigen Handwerkspartnern einen guten Service: 
Die Handwerker-Selbstbestellung.
Bei kleineren Schäden können Sie die Reparatur direkt bei dem zuständigen Handwerksunternehmen melden und einen Termin vereinbaren. Das geht schnell und Sie bekommen den Termin, der in Ihren Kalender passt.
Die ausgewählten Handwerksbetriebe sind außerdem für den 24-Stunden-Notdienst zuständig. 
Die Handwerker-Kontaktdaten finden Sie auf unserer Seite Service /Technik oder rufen Sie die Bandansage (Tel.-Nr. 0 23 34 / 95 88 44) an. 
Unsere freundlichen Partner bei den ausgewählten Handwerksbetrieben helfen Ihnen. 
Alle Ansprechpartner aus unserer technischen Abteilung finden Sie auf unserer Internetseite im Bereich Kontakte.

Ich habe mich über einen Brief oder ein Telefonat von der Geschäftsstelle geärgert. Aber wen interessiert schon mein Ärger?

Uns! Im täglichen Miteinander kann es immer wieder zu Missstimmungen oder auch Missverständnissen kommen. Geben Sie uns die Möglichkeit, über Ihre Sorgen zu reden. Denn wie sollen wir eine Situation verbessern, wenn wir Ihre Verärgerung gar nicht kennen? Mit einem ehrlichen und fairen Wort helfen Sie auch uns, unseren Service jeden Tag zu verbessern.